Elektronische Rechnungen
Ab dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze eingeführt
Eine einfache PDF-Rechnung gilt dann nicht mehr als elektronische Rechnung. Stattdessen müssen E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht, wie beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1.
Bitte teilen Sie uns gerne jetzt schon mit, wie wir Ihnen die Rechnung übermitteln dürfen.